Was ist zu tun im Trauerfall?
Wenn ein geliebter Mensch gestorben ist, ist man oft mit den Formalitäten, die dann folgen, überfordert.
Ist der Tod in der Wohnung eingetreten, ist unverzüglich ein Arzt (wenn möglich der Hausarzt) zu benachrichtigen. Dieser sollte umgehend die Leichenschau durchführen und die Todesbescheinigung ausstellen. Wie lange der Verstorbene nun daheim verbleibt dürfen sie entscheiden. Bis zu 36 Stunden erlaubt das Gesetz.
Benachrichtigen sie uns und wir beraten sie in allen die Bestattung betreffenden Fragen und übernehmen für sie auf Wunsch die erforderlichen Aufgaben:
- Wir sind Tag und Nacht telefonisch erreichbar und einsatzbereit
- Wir beraten sie nach Wunsch in unserem Büro mit großzügiger Ausstellung an Särgen, Urnen und Sterbewäsche oder aber bei ihnen zu Hause.
- Wir erledigen die Formalitäten bei den zuständigen Behörden für Erd-, Feuer-, See- und anonyme Bestattungen.
- Wir übernehmen die Terminabsprache mit Kirche und Friedhof sowie anderen Institutionen
- Wir vermitteln freie Trauer-Redner
- Wir vermitteln den gewünschten Blumenschmuck
- Wir überführen im In- und Ausland mit eigenen Fahrzeugen
- Wir erstellen die Traueranzeige sowie die Danksagung für die Tageszeitung
- Wir vermitteln die Gestaltung und den Druck von Trauerkarten
- Wir sind behilflich bei der Beantragung von Sterbegeldern, Versicherungsleistungen u. v. a.
Folgende Unterlagen des Verstorbenen werden für die Abwicklung der Bestattung benötigt:
- Todesbescheinigung
- Familienstammbuch oder aktueller Auszug aus dem Familienbuch - Personalausweis des Verstorbenen
- Heiratsurkunde / Familienstammbuch, zusätzlich Scheidungsurteil bei geschiedenen
- Geburtsurkunde (nur notwendig, wenn der Verstorbene ledig war)
- Sterbeurkunde des evtl. schon früher verstorbenen Ehepartners
- Rentenanpassungsmitteilung
- Versichertenkarte / Chip-Karte des Verstorbenen
- Versicherungspolicen (wichtig sind hier: Lebens- oder Sterbeversicherungen und der Nachweis über die letzte Zahlung)
- Dokumente von einem bereits vorhandenem Grab (Familiengrab o. ä.)
Wenn Ihnen ein Dokument fehlt, kann dieses von uns bei der zuständigen Stelle beantragt werden.